Achtung! Stickern wird kriminalisiert! Gerichtsverhandlung am 17.10.
Weil sich Babyblau nicht nur farblich sondern auch inhaltlich und im konkreten Tun immer weniger von Blau unterscheiden, haben wir vor bald vier Jahren begonnen, Donnerstagsdemos zu machen.
Und weil wir gutgläubig auf die Versprechen von do! vertrauten, allen beim Demo-machen zu helfen (https://facebook.com/story.php?story_fbid=937013186661811&id=100067587076736), haben wir die neuen Donnerstagsdemos privat und parteifrei organisiert.
Leider stellte sich das viele Gerede von gemeinsam FIX ZAM dann als parteipolitisch motivierte Lüge heraus.
Deshalb konnten bis jetzt ganz viele nichts davon erfahren, daß wir seit bald vier Jahren JEDEN Donnerstag am Platz der Menschenrechte sind.
Lösungsorientiert statt zu stören und zu ärgern und auch ohne Budget für teure OTS-Pressemeldungen und Sozial-Media-Werbung berichteten auch die Medien nie über uns.
Und auch die vielen Organisationen, die wir JEDE Woche bei den Demo-Empfehlungen bewarben, sehen Solidarität leider als Einwegstraße und teilen uns nie.
Und jetzt soll sogar die letzte antiklassistische Möglichkeit der Informationsweitergabe, das Stickern, kriminalisiert werden.
Das betrifft aber auch Euch alle!
Denn wer hat noch nie durch Sticker von coolen gemeinnützigen Projekten erfahren?
Am 17. 10. ist Gerichtsverhandlung.
Kommt alle! Für die Meinungs-, Informations- und Kunstfreiheit!
Mehr Infos auf der Donnerstagsdemo, wie immer um 18:00 am Platz der Menschenrechte!
Ergebnis der Verhandlung:
Bei der Gerichtsverhandlung am 17. 10. entschied die Richterin, daß faktisch im gesamten öffentlichen Raum alle Sticker streng verboten sind.
Sie ignorierte dabei alle Erklärungen und konkreten Beweise, warum ein Sticker-Verbot eine klassistische Einschränkung der Meinungs-, Informations- und Kunstfreiheit bedeutet.
Sie ignorierte auch alle Argumente, warum es für Laien nicht erkennbar sein kann, daß ein alter „Plakatierparagraph“ auch für kleine Sticker gelten soll.
Sie log in ihrem Urteil einfach, es seien gar keine Erklärungen und Argumente vorgebracht worden, obwohl diese nachweislich schriftlich eingebracht wurden!
Sie behauptete ohne jegliche Begründung, es sei „ohne großen Aufwand“ erkennbar, daß ein 70cm2 großer Sticker mit einem 7.000-70.000.000cm2 großen Plakat gleichzusetzen sei.
Sie behauptete ohne jegliche Begründung, daß Stickern ohne Einschränkung der Meinungs-, Informations- und Kunstfreiheit einfach vermieden werden kann.
Sie behauptete ohne Begründung, daß durch einen einzelnen dieser kleinen Sticker eine „erhebliche Beschädigung und Verunstaltung“ entstehe.
Ohne Anwältin ist keine Revision möglich.
Kennt Ihr eine, die für dieses Anliegen kämpfen will?
Habt Ihr Ideen, wie wir sonst für das Recht auf Stickern als Teil der Meinungs-, Informations- und Kunstfreiheit kämpfen können?
Mehr dazu auf der Donnerstagsdemo!
wie immer um 18:00 beim Marcus Omofuma Denkmal am Platz der Menschenrechte in Wien